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11.02.2010 Wenn Stromkabel „explodieren“

Bagger sind oft verantwortlich für Schäden an unterirdischen Leitungen. Grund genug für die EBL, Maschinisten und Baumaschinenführer als direkt Betroffene über die Gefahren und Folgen von Kabelschäden aufzuklären.Mehr

Am 30. April 2009 waren Wintersingen, Nusshof, Rickenbach, Buus und Teile von Gelterkinden während einer Stunde ohne Strom. Der Grund: Bei Grabarbeiten in Ormalingen beschädigte eine Baumaschine ein unterirdisches Mittelspannungskabel mit einer Spannung von 13’600 Volt. Um solchen Kabelschäden vorzubeugen, trafen sich am Mittwoch rund 90 Maschinisten und Baumaschinenführer regionaler Tiefbauunternehmen zu einer Schulung bei der EBL.

Markanter Rückgang der Schäden
Erklärtes Ziel des Kurses ist die Verhinderung von Schäden an unterirdisch verlegten Kabeln und Rohrleitungsanlagen. Dass diese Schulungen etwas bringen, zeigt die Wirkung des ersten Kurses für Poliere und Bauführer vom vergangenen Jahr. Die Unfälle mit beschädigten Leitungen gingen von 29 im Jahr 2008 auf noch sechs im vergangenen Jahr markant zurück.
Auf eindrückliche Weise erklärte Luciano Azzolin, Sicherheitsbeauftragter der EBL, den Maschinis-ten, was bei der Beschädigung eines Kabels mit einer Spannung von „nur“ 500 Volt passieren kann: Die frei werdenden Energien führen zu einer gewaltigen Explosion. Steht eine Baumaschine in Kontakt mit einer elektrischen Leitung, gilt ein daher einfacher Grundsatz: „Hände weg“. Denn das schlimmste Szenario sind Personenschäden.
Je mehr zudem Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsbetriebe von einer sicheren Stromversor-gung und elektronischen Datenübermittlung abhängen, umso weniger sind sie bereit, Ausfälle infolge Leitungsschäden zu akzeptieren. Oft drohen Schadenersatzforderungen.

Baumaschinenführer ist verantwortlich
Verantwortlich für Schäden an Werkleitungen sind in erster Linie die Baumaschinenführer und Maschinisten. Die einschlägigen Gesetze und SUVA-Richtlinien sprechen hier eine deutliche Sprache. Arbeiten in der Nähe von Werkleitungen sind mit dem Versorger abzusprechen. Das Geoinformationssystem der EBL erlaubt Planauszüge nach den Anforderungen des Unternehmers. Die Pläne enthalten Stromtrassen, Wärmeleitungen und Kabelnetze und sind kostenlos.
Die Werkleitungspläne der EBL sind für die EBL-eigenen Werkleitungen verbindlich. Sie geben Auskunft über die Lage und die Anzahl der Leitungen sowie die Position von Schächten, die bei Grabarbeiten anzutreffen sind. Die Tiefenangaben gelten allerdings nur als Hinweise. Denn oft werden Strassen und Wege in der Höhe verändert. Sondierschlitze beugen unliebsamen Überra-schungen vor.

Erst Plan einholen, dann handeln
Leitungen von andern Versorgern sind jedoch nicht in den Werkleitungsplänen der EBL ein-gezeichnet. Angaben über andere Kabelnetzbetreiber, Wärmeverbünde, Wasserleitungen oder private Leitungen sind bei den entsprechenden Werkeigentümern einzuholen.
Lieber melden als verschweigen lautet deshalb ein weiterer Grundsatz. Selbst wenn ein Kabel im ausgeschalteten Zustand berührt wird, gilt die Informationspflicht. Die EBL kommt gratis und franko, um allfällige Schäden festzustellen. Eine nachträgliche Suche kommt hingegen sehr teuer.

 


Kontakte für die Presse: 


EBL
Heinz Martin, Bauleiter Hoch-/Tiefbau
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