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EBL empfiehlt Ja zum Energiegesetz des Bundes

Anlässlich der letzten Verwaltungsratssitzung hat der Verwaltungsrat der EBL nach eingehender Diskussion entschieden, das Energiegesetz des Bundes, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird, zu unterstützen.
Mit der Vorlage zum Energiegesetz will der Bund den ersten Umsetzungsschritt seiner Energiestrategie 2050 festlegen. Die drei Kernelemente sind der Ausstieg aus der Kernenergie, die Förderung und der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Diese drei Kernelemente sind ein wesentlicher Bestandteil der in der EBL tief verankerten strategischen Ausrichtung. Die Unterstützung des Energiegesetzes durch die EBL ist somit die logische Konsequenz der seit mehr als 20 Jahren konsequenten operativen Umsetzung der festgelegten Strategie. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist auch, dass mit einem Ja zum Energiegesetz wieder Rechtssicherheit im Energiebereich geschaffen wird.

Kontaktpersonen für Medienanfragen:

EBL (Genossenschaft Elektra Baselland)
Urs Steiner, CEO
T 0800 325 000, M 079 353 08 02, urs.steiner@ebl.ch

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Strom, Wärme und Telekommunikation sind die Kerngeschäfte der privatrechtlichen und unabhängigen Unternehmung EBL. Wir setzen uns für eine ökologische Energiegewinnung ein und leisten damit unseren Beitrag zum nachhaltigen Schutz unserer Umwelt. Vom Haushalt bis zur Industrie sind wir ein kompetenter Ansprechpartner im Bereich der intelligenten Wärmeerzeugung und -verteilung sowie ein führender Anbieter für überregionale Telekommunikationsdienstleistung.


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