Die OSTRAL arbeitet im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und ist als Kommission im Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) organisiert.
Für den Fall einer langandauernden Strommangellage sind Massnahmen vorbereitet, die beim Eintreten einer Krise umgesetzt werden können - dies auf Basis von Verordnungen, die vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden (ähnlich wie dies mit den Covid-19-Verordnungen erfolgte). Diese Massnahmen betreffen die Steuerung der Stromproduktion und die Reduktion des Stromverbrauchs.
Um in einem Krisenfall die durch eine bundesrätliche Verordnung vorgegebenen Einsparungen beim Stromverbrauch schweizweit realisieren zu können, ist es wichtig, dass sich die Unternehmen vorgängig auf die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen vorbereiten.
Es wird empfohlen, verschiedene Optionen für Stromeinsparungen zu entwickeln und zu beurteilen.
Mögliche Vorbereitungen sind:
Betriebliches Kontinuitätsmanagement
Bauliche Massnahmen
Notstromversorgung organisieren
Unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage
Der Bundesrat legt in seiner Bewirtschaftungsverordnung fest, welche Strommenge Grossverbraucher einsparen müssen bzw. welches Stromkontingent ihnen innerhalb eines bestimmten Zeitraums – der Kontingentierungsperiode – zusteht. Das Stromkontingent wird berechnet auf Basis der Strommenge, die im Vorjahr, innerhalb desselben Zeitraums – der Referenzperiode – verbraucht wurde.
Die Bewirtschaftungsverordnungen liegen in einem Entwurf vor. Die definitiven Verordnungen erlässt der Bundesrat erst im Falle einer Strommangellage. Zum jetzigen Zeitpunkt kann somit keine abschliessende Aussage zur Leistungsreduktion getroffen werden.
Gemäss den Szenarien des Bundesamtes können im Extremfall Verbrauchseinschränkungen für gewisse Anwendungen während 16 Wochen stattfinden (im Falle einer Stromunterversorgung von -40 %).

Beispiel: Bei Anwendung von Sparappellen zusammen mit Verbrauchseinschränkungen kann ein Sparpotential von bis zu 15% erreicht werden.
Quelle: S. 8 OSTRAL Broschüre