Um für eine Vergabung berücksichtigt zu werden, muss das Engagement der anfragenden Parteien mindestens in einem der folgenden Bereiche erfolgen:
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gemeinnütziges Engagement
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soziales Engagement
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ehrenamtliches Engagement
Ein Grossteil der Vergabungen wird an gemeinnützige oder soziale Institutionen im Strom- und Wärmeversorgungsgebiet der EBL ausgeschüttet. Darüber hinaus können Mittel auch überregional oder zugunsten des Klima- resp. Umweltschutzes gesprochen werden.


