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Tarifgestaltung 2027+ für Privatkunden

Neuer Netztarif

Gemeinsam für ein stabiles Stromnetz.

Für die Energiezukunft gerüstet: Die EBL entwickelt den Netztarif weiter.

Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen bringt uns täglich einen Schritt näher an die Energieziele 2050. Wo früher einige wenige Kraftwerke den Energiebedarf der Schweiz gedeckt haben, produzieren heute zahlreiche kleine «Mini-Kraftwerke» Strom und speisen die Energie dezentral ins Netz ein.


Gleichzeitig findet in vielen Bereichen eine zunehmende Elektrifizierung statt: Wärmepumpen ersetzen fossile Heizungen, und Verbrennungsmotoren werden durch Elektroautos abgelöst. Dies bringt neue Herausforderungen für unser Elektrizitätsnetz mit sich. Die Belastung des Netzes hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.


Damit die Stromversorgung auch in Zukunft sicher, zuverlässig und wirtschaftlich bleibt, führt die EBL ab dem Tarifjahr 2027 einen neuen Netztarif ein.

Gründe für die Veränderung

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    Ein stabiles Stromnetz - heute und morgen

    Strom soll jederzeit zuverlässig zur Verfügung stehen. Der neue Netztarif unterstützt einen sicheren Netzbetrieb und hilft, die steigenden Anforderungen an das Stromnetz zu bewältigen.

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    Netzkosten fairer verteilen

    Nicht alle Menschen nutzen das Stromnetz gleich stark. Darum zählt neu nicht nur, wie viel Strom jemand verbraucht (Arbeit, kWh), sondern auch, wie viel Strom gleichzeitig bezogen wird (Leistung, kW). So werden die Kosten stärker danach verteilt, wer das Verteilnetz tatsächlich belastet.

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    Das bestehende Stromnetz besser nutzen

    Hohe Leistungsbezüge, beispielsweise in den Abendstunden, können dazu führen, dass das Verteilernetz stärker beansprucht wird und künftig erweitert werden muss. Wird die Nutzung des Netzes zeitlich besser verteilt, kann die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden. Das trägt dazu bei, den Bedarf an kostspieligen Netzverstärkungen und Netzausbauten zu verringern. Dies hilft mit, die Netznutzungskosten für alle Kundinnen und Kunden möglichst stabil zu halten. 

Was ändert sich ab 2027 konkret?

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    Einheitlicher Preis für Arbeit

    Der bisherige Hoch- und Niedertarif wird durch einen einheitlichen Arbeitspreis («Einfachtarif») ersetzt. Für jede aus dem Netz bezogene Kilowattstunde gilt damit derselbe Preis, unabhängig von Tageszeit, Wochentag oder Feiertag.

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    Neue Leistungskomponente

    Mit dem neuen Tarif wird erstmals nicht nur die verbrauchte Energiemenge, sondern auch die höchste bezogene Leistung berücksichtigt. Dafür wird pro Kalendermonat der höchste gemittelte 15-Minuten-Leistungswert herangezogen. Nach Abzug des für die jeweilige Tarifgruppe geltenden Leistungsfreibetrags wird dieser Wert mit dem festgelegten Leistungspreis verrechnet. 

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    Grundpreis

    Der Grundpreis bleibt bestehen und deckt einen Teil der fixen Kosten, die unabhängig vom individuellen Energieverbrauch anfallen.

Verteilung Komponenten innerhalb der Netznutzung

Betrachtet man die Kostenverteilung innerhalb der Netznutzung am Standardprofil H4 für das Tarifjahr 2027, so fallen 74% der Kosten weiterhin für die genutzte Arbeit aus, gefolgt mit 17% von Leistung und 8% für den Grundpreis.

Grundpreis 8%, Leistung 17%, Arbeit 74%

Details zum Standardhaushaltsprofil H4:

  • 5-Zimmerwohnung mit Tumbler (ohne Elektroboiler)
  • Jahresverbrauch: Arbeit = 4'500 kWh, Leistungsmaximum = 5 kW,
    Leistungsfreibetrag = 1.5 kW, Stromprodukt: EBL Blau

Leistungsmaxima im Auge behalten

Keine Sorge: Sie müssen Ihren Alltag nicht vollständig umstellen. Oft reicht es bereits, besonders leistungsstarke Geräte wie z.B. Ihre Waschmaschine, den Backofen oder Herdplatten nicht gleichzeitig zu betreiben, um das Leistungsmaximum zu reduzieren.


Sie besitzen ein E-Auto?

Unser Tipp: Laden Sie das Elektroauto zuhause nach Möglichkeit nicht mit der höchsten Ladeleistung, sondern reduzieren sie diese beispielsweise auf die Hälfte. Dadurch verlängert sich zwar die Ladezeit, aber gerade bei einer Ladung über die Nachtstunden reicht der Zeitraum bei weitem aus.

 

Leistungsfreibetrag

Kundinnen und Kunden im Basiskundensegment (Stromverbrauch unter 50 MWh pro Jahr) profitieren von einem Leistungsfreibetrag. Dadurch wird ein Teil der bezogenen Leistung bei der Berechnung der neuen Leistungskomponente nicht berücksichtigt. So werden insbesondere Haushalte ohne grössere elektrische Verbraucher (wie Wärmepumpen, Elektroboiler oder E Auto-Ladestationen) entlastet.


Die Höhe des Leistungsfreibetrags ist im jeweiligen Tarifblatt aufgeführt. Bei der Abrechnung wird er automatisch vom höchsten monatlichen Leistungswert abgezogen.

Beispiel Berechnung monatliche Leistungskomponente:
•    Individuelles monatliches Leistungsmaximum eines Kunden = 6.5 kW
•    Leistungsfreibetrag der jeweiligen Tarifgruppe = 1.5 kW
•    Daraus resultiert: Anrechenbare Leistung = 4 kW
•    Leistungspreis der Tarifgruppe = 2.4 CHF / kW*


Monatliche Leistungskomponente = (6.5 kW – 1.5 kW) x 2.4 CHF / kW = 12 CHF 


* Es handelt sich bei diesem Betrag um einen fiktiven Wert zur Veranschaulichung. Den tatsächlichen Leistungspreis für Ihre Tarifgruppe entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Tarifblatt.
Landschaft

Vorteile durch Wahltarife

Durch die Einführung der neuen Leistungsbepreisung können Kundinnen und Kunden mit verbrauchsstarken Geräten (wie Elektroboilern, Speicherheizungen oder Wärmepumpen) je nach Nutzungsverhalten finanziell stärker belastet werden. Die Wahltarife bieten die Möglichkeit, diese finanzielle Zusatzbelastung zu kompensieren.

FAQ

Warum wurde der Arbeitspreis-Doppeltarif für Energie und Netznutzung abgeschafft?
Die Beibehaltung des Arbeitspreis-Doppeltarifes in Kombination mit einer neuen Leistungskomponente hätte das Preissystem enorm komplex gemacht. Deshalb hat die EBL sich entschieden den Doppeltarif durch einen Einfachtarif zu ersetzen.
Werden die Kosten der Leistungskomponente nun zusätzlich auf meine Netznutzungskosten aufgeschlagen?
Nein. Die Einführung der Leistungskomponente führt nicht automatisch zu höheren Netznutzungskosten. Für das Jahr 2027 konnten die Netznutzungstarife insgesamt sogar deutlich gesenkt werden. Gleichzeitig mit der Einführung der Leistungsbemessung wurde der Arbeitspreis pro Kilowattstunde spürbar reduziert. Die Netznutzungskosten setzen sich somit künftig anders zusammen.
Wie kann ich mein monatliches Leistungsmaxima abschätzen?
Eine gut Annäherung erhalten Sie bereits, wenn Sie die durchschnittlichen Leistungswerte gleichzeitig betriebener Lasten aufsummieren. Typische Leistungswerte sind: 

* einzelne Herdplatte (1 kW - 1.5 kW) 
* Staubsauger (1 kW - 2 kW) 
* Abwaschmaschine (1.5 kW - 2 kW) 
* Waschmaschine (2 kW) 
* Tumbler (2 kW - 3 kW) 
* Backofen (2.5 kW - 3.5 kW) 
* E-Auto-Heimladestation (11 kW - 22 kW) 

TV, Computer oder Beleuchtungen fallen hingegen kaum ins Gewicht.
Wo finde ich Angaben zu meinem monatlichen Leistungsmaxima?
Ihr Leistungsmaxima abzüglich dem geltenden Leistungsfreibetrag finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Im EBL-Kundenportal unter my.ebl.ch wird das Leistungsmaxima ohne Abzug des Leistungsfreibetrages angezeigt.
Für wen gilt der Standardtarif und an wen richten sich die Wahltarife?
Grundsätzlich wird jeder Kunde bei Neuanmeldung dem Standardtarif zugewiesen, sofern sich der Kunde nicht aktiv für einen der Wahltarife ausspricht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kunden, die aktuell entweder bereits in einem Wahltarif sind (z.B. Wärmepumpentarif) oder auch jene, die im Januar 2026 für die weitere Schaltung ihrer Flexibilität (Elektroboiler, Speicherheizung) ausgesprochen haben. Diese werden noch im Herbst 2026 erneut von der EBL kontaktiert und darüber befragt, ob sie ab dem Tarifjahr 2027 in den Wahltarif Therma übergeführt werden möchten.
Kundenportal

EBL-Kundenportal

Möchten Sie wissen, wie sich Ihr Energieverbrauch zusammensetzt? Im EBL-Kundenportal können Sie Ihren Energieverbrauch und Ihre bezogene Leistung jederzeit einsehen. So erhalten Sie einen transparenten Überblick über Ihren Verbrauch und Ihre Leistungswerte.


Die Verbrauchs- und Leistungsdaten werden mit einer kurzen zeitlichen Verzögerung bereitgestellt. Daher stehen im EBL-Kundenportal in der Regel die Werte des Vortags und früherer Tage zur Verfügung.

Was gilt ohne Smart Meter?

Bei Kundinnen und Kunden ohne Smart Meter kann die höchste monatliche Leistung nicht gemessen werden. Deshalb gilt für sie ein eigener Netznutzungstarif, bei dem weiterhin nur die bezogene Energiemenge und der Grundpreis zu einem eigenen Netznutzungstarif berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie im Tarifblatt.

Wir kontaktieren Sie!

Kundinnen und Kunden, deren Geräte die Voraussetzung für den Wechsel in einen Wahltarif bereits heute erfüllen, werden von uns bis Ende Jahr schriftlich informiert. Voraussetzung ist, dass der Elektroboiler, die Speicherheizung oder die Wärmepumpe bereits heute von der EBL netzdienlich gesteuert wird. Dabei wird der Betrieb dieser Geräte bei hoher Netzauslastung kurzzeitig in Zeiten niedrigerer Auslastung verschoben – maximal dreimal täglich für höchstens 2 Stunden am Stück. Der Wärmekomfort im jeweiligen Zuhause bleibt dabei unbeeinträchtigt.


Diejenigen Kundinnen und Kunden, deren Geräte die Voraussetzung heute noch nicht erfüllen, haben ab Januar 2027 die Möglichkeit, auf einen passenden Wahltarif zu wechseln.

 

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