Die Beibehaltung des Arbeitspreis-Doppeltarifes in Kombination mit einer neuen Leistungskomponente hätte das Preissystem enorm komplex gemacht. Deshalb hat die EBL sich entschieden den Doppeltarif durch einen Einfachtarif zu ersetzen.
Die EBL entwickelt ihren Netztarif per Tarifjahr 2027 weiter.
Von den Änderungen ist primär das Privatkundensegment betroffen. Aber auch für Geschäftskunden ergeben sich Neuerungen.
Der bisherige Hoch- und Niedertarif wird durch einen einheitlichen Arbeitspreis («Einfachtarif») ersetzt. Für jede aus dem Netz bezogene Kilowattstunde gilt damit derselbe Preis, unabhängig von Tageszeit, Wochentag oder Feiertag.
Bisher wurde das monatliche Leistungsmaximum ausschliesslich während der Hochtarifzeiten des Doppeltarifs ermittelt. Mit der Tarifgestaltung 2027 erfolgt die Berechnung neu im Einfachtarif. Das Leistungsmaximum wird somit über den gesamten 24-Stunden-Zeitraum eines Tages bestimmt.