Kantonale Zielvereinbarung (KZV).

Langfristige Energieoptimierungen für Grossverbraucher.

Grossverbraucher können nur mit dem Kanton eine Zielvereinbarung abschliessen. Sie wird zusammen mit dem Energiespezialisten der EBL erarbeitet. Für die Prüfung von Zielvereinbarung und Monitoringberichten erhebt der Kanton Gebühren entsprechend dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Mit einer KZV können beim Bund keine CO2-Abgaben- oder Netzzuschlagsrückerstattungen erwirkt werden.

Sie profitieren 

  • Aufnehmen der relevanten Energieverbraucher
  • Darstellung der wichtigsten Energieflüsse
  • Auflistung der möglichen Energieeffizienz-Massnahmen
  • Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Massnahmen
  • Monitoring über 10 Jahre