Preislisten
Trotz gestiegener Netzkosten wird die EBL im Jahr 2025 in der Lage sein, stabile Tarife beizubehalten. Für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung bedeutet dies, dass sie im nächsten Jahr, abhängig von ihrem Verbrauch und dem gewählten Tarif, ungefähr die gleichen Kosten wie im Vorjahr haben werden. Die neuen Tarife gelten ab dem 01.01.2025.
Der Energiepreis richtet sich nach Angebot und Nachfrage an den internationalen Energiemärkten sowie den langfristigen Beschaffungsverträgen und den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen werden durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) vorgegeben. Die EBL berechnet nach diesen Vorgaben die Strom-Netzpreise. Diese werden anschliessend von der ElCom überprüft.
Die neuen Energie- und Netznutzungspreise müssen jedes Jahr spätestens bis Ende August veröffentlicht werden.
Energiepreise 2025
Die Kosten für die Energielieferung bleiben durch stabile Beschaffungskosten, eine günstige Eigenproduktion der EBL sowie dem Abbau von Deckungsdifferenzen unverändert.
Netzpreise 2025
Die Kosten im Netzbereich steigen aufgrund notwendiger Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur, insbesondere durch die vermehrte Einspeisung von dezentraler Photovoltaik-Energie sowie das Wachstum der E-Mobilität und der Wärmepumpen.
Abgaben und Gebühren 2025
Mit den gesunkenen Gebühren für Systemdienstleistungen von Swissgrid sowie der Reduzierung der Bundesabgabe für die Winterstromreserve gleichen sich die preissteigernden und preissenkenden Faktoren nahezu aus, was insgesamt zu stabilen Strompreisen dank Ausgleichseffekten führt.
Im Rahmen des Mantelerlasses, der dieses Jahr vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Rückliefervergütung. Die EBL hat bisher jeweils einen für ein ganzes Jahr gültigen Rückliefertarif publiziert. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sehen eine Vergütung vor, die an den Marktpreis gekoppelt und jeweils für ein Quartal gültig ist. Zusätzlich werden Mindestvergütungen festgelegt, die eine Amortisation der Produktionsanlagen sicherstellen sollen. Die Verordnungen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben wurden noch nicht publiziert. Die EBL informiert im Detail über die neuen Rückliefervergütungen, sobald die Verordnungen publiziert sind.
Grundpreis Energie
Der Grundpreis Energie deckt die verbrauchsunabhängigen Administrationskosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Energielieferung und Verrechnung für jeden Kunden anfallen.
Grundpreis Netz
Mit diesen Grundpreisen werden die verbrauchsunabhängigen Administrationskosten (Kundendienst, Verrechnung, Beschaffung, Netzverluste, etc.), unterstützt.
Ab 2026 müssen die Messkosten als eigener Messtarif aufgeführt werden.
Damit werden Netznutzung und Messung klar getrennt und die Stromrechnung wird für Kunden transparenter.
Der Messtarif umfasst alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Messwesen entstehen. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben für die Zählerinfrastruktur sowie die damit verbundenen Installations- und Betriebskosten. Zusätzlich werden auch die Personalkosten für die Verarbeitung und Aufbereitung der Messdaten berücksichtigt.
Kurz gesagt: Der Messtarif deckt sämtliche Aufwendungen ab, die notwendig sind, um Ihren Stromverbrauch technisch korrekt zu erfassen.
Die Messkosten waren bisher im Grundpreis enthalten und werden ab dem Tarifjahr 2026 nun separat im Messtarif ausgewiesen. Somit entsteht grundsätzlich keine Zusatzbelastung. Dennoch können die Grundpreise und die Messkosten in der Summe höher ausfallen als der Grundpreis im Vorjahr. Diese Kostensteigerung resultiert jedoch aus der allgemeinen Kostensteigerung der relevanten Kostenpositionen und ist unabhängig von der separaten Ausweisung von Messtarifen und Grundpreisen.
Für die meisten Kundengruppen wird der Grundpreis entsprechend gesenkt – in Höhe des neuen Messtarifs. In der mit Abstand grössten Kundengruppe der Haushaltskunden ist dies der Fall, so dass die Summe von Grundpreis und Messtarif des Jahres 2026 dem Grundpreis des Vorjahrs entspricht.
Nein. Die Höhe des Messtarifs richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Messkosten pro Kundengruppe.
Diese können je nach eingesetztem Zähler, Installationsaufwand oder Art der Datenverarbeitung variieren.
Systemdienstleistungen Swissgrid (SDL)
Der Tarif für die allgemeine Systemdienstleistung wird von der Swissgrid vorgegeben und von der EBL so übernommen. Der Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen sinkt von 0.75 Rp./kWh (2024) auf 0.55 Rp./kWh (2025).
Netzzuschlag
Der Netzzuschlag (frühere Bezeichnung: "kostendeckende Einspeisevergütung KEV und Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer") bleibt für das Jahr 2025 bei 2.3 Rp./kWh.
Stromreserve
Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat beschlossen, eine Entschädigung für das Vorhalten von Reserven einzuführen. Aufgrund der geringeren Kosten für die Ausschreibung von Wasserkraftreserven senkt die Swissgrid die Abgabe auf Stromreserve für das Jahr 2025 von 1.2 Rp./kWh auf 0.23 Rp./kWh.
Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen
Die Kosten für Konzessionsabgaben und Leistungen an Gemeinwesen betragen für das Jahr 2025 0.34 Rp./kWh.