Ersatz von Elektroheizungen
Bis spätestens 2032 heisst es im Baselbiet: Schluss mit Stromfressern im Heizungskeller. Wer jetzt auf erneuerbare Systeme setzt, spart Energie, senkt den CO2-Ausstoss und profitiert von Fördergeldern.
Betroffen sind sowohl Direktheizungen wie Infrarot- oder Speicheröfen als auch elektrisch betriebene Kachelöfen.
Übergangsfristen gibt es nicht. Nur in speziellen Situationen, etwa bei Gebäuden mit sehr tiefem Heizwärmebedarf, zeitlich befristeter Nutzung oder bei Kirchen, kann eine Weiterbetriebsgenehmigung beantragt werden. Für die meisten Liegenschaften gilt: 2032 ist endgültig Schluss.
Jetzt Fördergelder nutzen
Wer jetzt umsteigt, profitiert von attraktiven Beiträgen*:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: ab CHF 5’000.– (+ CHF 200/kWth**)
- Sole-Wasser-Wärmepumpe: ab CHF 7’000.– (+ CHF 360/kWth)
- Zusatzbeitrag von mind. CHF 15’000.–, wenn zuerst ein Wärmeverteilsystem installiert werden muss.
- Auch Holzpelletheizungen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz werden gefördert.
- Ergänzend zu den kantonalen Förderungen, erhalten Sie von der EBL zusätzliche Förderbeiträge in Form von Anschlussrückvergütungen, wenn Sie von einer Elektroheizung auf ein erneuerbares Heizsystem umsteigen.
** Was bedeutet «kWth»? Der Begriff steht für Kilowattstunden thermisch und steht für die Heizleistung einer Anlage. Also wie viel Wärme sie pro Stunde liefern kann.
Rechtzeitig planen
Ein Umstieg auf den letzten Drücker kann teuer werden – wegen Handwerkermangel oder gekürzter Förderprogramme. Deshalb lohnt es sich, schon heute einen Termin mit der EBL Energieberatung zu vereinbaren:
- Kostenlose Erst- und Vorgehensberatung: Erste Einschätzung und mögliche Varianten.
- Kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen»: Vergleich verschiedener Heizsysteme.
- GEAK-Plus: Detaillierte Gebäudeanalyse für zusätzliche Einsparpotenziale.
Kontaktieren Sie uns über die Gratisnummer 0800 325 000 und sichern Sie sich Ihren persönlichen Beratungstermin!
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