PV-Anlage vZEV
Wave
Virtuelle Verbindung, echter Nutzen

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Strom durch ge­mein­sa­me Nut­zung

Wie funk­tio­niert ein vZEV?
Ein vZEV erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus. Auch weitere Solarstromproduzenten und Verbraucher/innen im näheren Umkreis können sich zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Dabei wird für die interne Energieverteilung kein Netznutzungsentgelt verrechnet.

Illustration Eigenverbrauch vZEV
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    Der Solarstrom kann im nahen Umkreis (gleicher Netz-verknüpfungspunkt) mit weiteren Parteien geteilt werden.
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    Die beteiligten Zähler sind im Eigentum der EBL.
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    Die Strommessung wird durch die EBL virtuell gebildet und an die vZEV-Gemeinschaft verrechnet.
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    Die interne Verrechnung des selbst erzeugten Stroms erfolgt durch die vZEV-Gemeinschaft anhand der von EBL gelieferten Messdaten.

Voraussetzungen

  • Die Anschlüsse aller Teilnehmenden erfolgen ab dem gleichen Anschluss- oder Netzverknüpfungspunkt auf der Niederspannung (Verteilkabine, Trafostation, gemeinsame Muffe, usw.).
  • Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) beträgt mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses.
  • Alle Teilnehmenden (Grundeigentümer) müssen mit der Bildung des vZEV einverstanden sein und einen vZEV-Vertrag unterschreiben.
  • Für eine vZEV-Gründung liegt ein positiver Machbarkeitsentscheid der EBL vor.
  • Die Messung erfolgt über ein intelligentes Messsystem (Smartmeter) der EBL.

In vier Schrit­ten zu Ih­rem ei­ge­nen vZEV

1. Schritt
2. Schritt
3. Schritt
4. Schritt
Eigenverbrauchslösung

In­for­ma­ti­on

Sie informieren sich via unserer vZEV-Matchingplattform über mögliche Teilnehmende oder bereits gegründete vZEV durch Ihre Adresseingabe.
Tastatur Workshop

An­mel­dung

Sie füllen das Anmeldeformular aus. Damit stellen Sie uns alle notwendigen Informationen für die Gründung zur Verfügung.
Energiezentrale Liestal Mitarbeiter

Prü­fung

Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen die notwendigen Anmeldeformulare zur Unterzeichnung.
Empfang

Be­trieb

Sie erhalten die Möglichkeit Ein- und Austritte Ihres vZEV zu melden.

 

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War­um lohnt sich ein vZEV?

Anders als beim klassischen ZEV können die vorhandenen Anschlussleitungen zum Verteilnetz und bereits installierte Smart Meter des Verteilnetzbetreibers genutzt werden. Somit wird ein Eigenverbrauch ohne Einbau von privaten Stromzählern ermöglicht und durch den Wegfall des Baus von neuen Leitungen sinken die Investitionskosten

Ihre Vor­tei­le

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    Ge­mein­sam So­lar­strom nut­zen bei räum­lich ge­trenn­ten Ge­bäu­den oder Haus­hal­ten 
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    Strom­nut­zung wird über vir­tu­el­le und phy­si­sche Mess­punk­te er­fasst.
  • Check icon
    Sämt­li­che Mess­da­ten wer­den durch die EBL der An­sprech­per­son des vZEV zur Ver­fü­gung ge­stellt.
  • Check icon
    Kei­ne bau­li­chen Mass­nah­men not­wen­dig

Interne Abrechnung eines vZEV

Die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) bietet keine Abrechnungsdienstleistung für den internen Verbrauch eines vZEV an. Wir schicken Ihnen nach der Gründung eines vZEV nur noch eine Rechnung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses. Zudem stellen wir Ihnen sämtliche Zählerdaten für die interne Abrechnung zur Verfügung.

FAQ

Was ist ein vZEV?
Solarstromproduzenten und Verbraucher/innen können sich nicht nur im eigenen Gebäude, sondern auch im näheren Umkreis zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Dabei können unter gewissen Bedingungen auch Anschlussleitungen der Teilnehmenden und Stromzähler der EBL mitgenutzt werden. Für die interne Energieverteilung fällt kein Netznutzungsentgelt an. 
Was sind die Bedingungen für die Bildung eines vZEV?
Alle Beteiligten müssen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt auf der Niederspannungsebene verfügen (z. B. Verteilkabine, gemeinsame Muffe, usw.). Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage(n) muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen. Die Energieerfassung erfolgt über Smart Meter der EBL. 
Wer kann an einem vZEV teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Produzenten, Verbraucher, ZEV und Speicherbetreiber. Mieter dürfen nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Grundeigentümers teilnehmen.
Kann eine EEA ohne Eigenverbrauch ebenfalls an einem vZEV teilnehmen?
Ja, die Teilnahme einer solchen Anlage ist möglich. Aufgrund der neuen Kundenbeziehung entfallen jedoch bestehende Einspeisevereinbarungen mit der EBL. Bei einem vZEV gelten somit immer die jeweils aktuellen Rückliefertarife der EBL.
Sind für die Erstellung eines vZEV technische Vorbereitungen nötig?
In einer bestehenden Installation sind grundsätzlich keine Installationsanpassungen nötig, da die bestehenden Zähler der EBL verwendet werden.
Was passiert, wenn noch kein Smartmeter installiert ist?
Die EBL ersetzt die bestehenden Messungen unentgeltlich mit Smartmeter, sofern eine gültige Anmeldung des vZEV vorliegt.
Kann bei der EBL ein zusätzlicher Zähler für die interne Verrechnung beantragt werden?
Ja, die EBL kann einen solchen Zähler montieren. Es fallen dafür einmalige Montagekosten sowie zusätzliche Messgebühren an.
Wann tritt ein vZEV in Kraft?
Der vZEV-Vertreter muss die Gründung des vZEV mindestens 3 Monate im Voraus über die Matching-Plattform bei der EBL anmelden. Änderungen am vZEV sind ebenfalls innerhalb einer Frist von 3 Monaten über die Plattform zu melden. Die Inbetriebnahme erfolgt jeweils zum ersten Tag eines Monats.
Wie lange ist die Kündigungsfrist eines vZEV?
Die Kündigungsfrist des vZEV-Vertreters gegenüber der EBL beträgt 3 Monate.
Wie wird ein vZEV abgerechnet?
Die Abrechnung des Gesamtbezugs und der Gesamteinspeisung erfolgt durch die EBL monatlich an den vZEV-Vertreter. Die interne Weiterverrechnung innerhalb des vZEV liegt in der Verantwortung des vZEV-Vertreters oder eines beauftragten Abrechnungsdienstleisters.
Wer übernimmt die interne Abrechnung und das Inkasso eines vZEV?
Die EBL stellt einem vZEV die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten der Produktion und des Verbrauchs der einzelnen Teilnehmenden bereit. Die Abrechnung erfolgt durch den vZEV-Betreiber oder einen beauftragten Dienstleister.
Bietet die EBL auch Dienstleistungen im Bereich vZEV an?
Nein, die EBL bietet keine Abrechnungsdienstleistung für den internen Verbrauch eines vZEV an. Nach der Gründung eines vZEV stellt die EBL lediglich eine Gesamtrechnung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses an den vZEV-Vertreter aus. Zusätzlich werden alle relevanten Zählerdaten zur Verfügung gestellt, damit die interne Abrechnung eigenständig erfolgen kann. 
Gibt es Richtlinien zur Weiterverrechnung der produzierten Energie?
Ja, diese sind in der nationalen Energieverordnung (EnV) Artikel 16b festgehalten und unterscheiden sich je nach Abrechnungsart: 

  • Pauschale: Die Weiterverrechnung darf höchstens 80 % des Betrags beinhalten, der für den Bezug eines Standard-Stromprodukts der EBL ohne Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch anfallen würde.
  • Effektive Kosten: Die Weiterverrechnung darf nicht höher sein als die Kosten für den Bezug eines Standard-Stromprodukts der EBL aus dem Netz ohne Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch. 
Finde ich bei der EBL Vorlagen für vZEV-Vereinbarungen, interne Verrechnungsbeispiele, usw.?
Nein, die EBL bie­tet dies­be­züg­lich kei­ne Vor­la­gen an. All­ge­mein­de In­for­ma­tio­nen zur Or­ga­ni­sa­ti­on und Vor­la­gen fin­den Sie un­ter: Lokaler Strom
Wie erfolgt die Datenlieferung für die interne Verrechnung durch die EBL?
Die Über­mitt­lung er­folgt mo­nat­lich und stan­dard­mäs­sig mit­tels CSV-For­mat per Mail. Der Ver­sand kann auch im bran­chen­üb­li­chen S-DAT For­mat er­fol­gen.
Welcher Stromtarif gilt bei einem vZEV?
Der vZEV gilt gegenüber EBL als ein Endkunde. Ohne Wahl ei­nes Strom­pro­dukts durch den vZEV-Ver­tre­ter er­folgt die Ein­stu­fung in die Grund­ver­sor­gung. Nach ei­nem Jahr wird der Netz­be­zug am vir­tu­el­len Überg­a­be­punkt ge­prüft. Bei einem Netzbezug über 100'000 kWh/Jahr ist eine Teilnahme am freien Markt möglich.
Welche Kosten fallen seitens EBL für die Gründung und Betrieb eines vZEV an?
Die Nut­zung der Platt­form, die Ein­rich­tung des vZEV, die Teil­neh­mer­mu­ta­tio­nen und Smart­me­ter-Wech­sel sind kos­ten­frei. Für den lau­fen­den Be­trieb wird eine Grund­ge­bühr pro vZEV er­ho­ben. Zu­sätz­lich fal­len Mess­kos­ten pro phy­si­scher Mess­punkt (Smart­me­ter der EBL) an. Die­se Mess­kos­ten rich­ten sich nach der ver­wen­de­ten Mess­ein­rich­tung und sind in den ak­tu­el­len Preis­blät­tern aus­ge­wie­sen.
Was passiert, wenn die Stromproduktion höher ist als der Eigenverbrauch des vZEV?
Der Über­schuss wird ins Netz der EBL ein­ge­speist und nach der je­weils ak­tu­el­len Ein­spei­se­ver­gü­tung der EBL ver­gü­tet.
Kann ich meinen Wärmepumpenzähler ebenfalls in den vZEV einbinden?
Ja, der Zäh­ler kann eben­falls in­te­griert wer­den, al­ler­dings ent­fällt da­bei der be­ste­hen­de N-U Ta­rif. Eben­falls ist die Un­ter­bre­chungs-Steue­rung der Wär­me­pum­pe durch ei­nen Elek­tro­in­stal­la­teur zu­rück­zu­bau­en.
Wie werden bei einem vZEV mit mehreren Produzenten die Herkunftsnachweise HKN ausgestellt?
Sämtliche HKN-Beziehungen verbleiben bei den jeweiligen Produzenten. EBL berechnet die Produktionsanteile der Einzelanlagen an der Gesamtproduktion der vZEV und weist diese den einzelnen Produktionsanlagen zu.

Dies gilt nicht für die Verrechnung. Dort werden die HKN-Vergütungen über den virtuellen Hauptmesspunkt verrechnet.
Ich möchte einen vZEV gründen. Wie gehe ich vor?
Über die Matching-Plattform der EBL kann ich selb­stän­dig er­mit­teln, mit wel­chen Lie­gen­schaf­ten ich ein vZEV grün­den kann. Link. Falls sich bei der Aus­wer­tung Fra­gen er­ge­ben, kann die Mach­bar­keit auch un­ter evl@ebl.ch an­ge­fragt wer­den. Sind alle Teil­neh­men­den be­kannt, lege ich als vZEV-Ver­tre­ter die in­ter­nen Be­din­gun­gen fest und mel­de die neue Ge­mein­schaft über die Matching-Plattform bei der EBL an.

Ha­ben Sie Fra­gen zum vZEV?

Mit ein paar An­ga­ben prü­fen wir, ob ein vir­tu­el­ler Zu­sam­men­schluss zum Ei­gen­ver­brauch (vZEV) für Sie in Fra­ge kommt. Auf Wunsch neh­men wir ger­ne mit Ih­nen Kon­takt auf.