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Solarstrom virtuell nutzen

Strom durch gemeinsame Nutzung

Wie funktioniert ein vZEV?
Ein vZEV erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus. Auch weitere Solarstromproduzenten und Verbraucher/innen im näheren Umkreis können sich zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Dabei wird für die interne Energieverteilung kein Netznutzungsentgelt verrechnet.

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  • Der Solarstrom kann im nahen Umkreis (gleicher Netz-verknüpfungspunkt) mit weiteren Parteien geteilt werden.

  • Die beteiligten Zähler sind im Eigentum der EBL.

  • Die Strommessung wird durch die EBL virtuell gebildet und an die vZEV-Gemeinschaft verrechnet.

  • Die interne Verrechnung des selbst erzeugten Stroms erfolgt durch die vZEV-Gemeinschaft anhand der von EBL gelieferten Messdaten.

Voraussetzungen

  • Die Anschlüsse aller Teilnehmenden erfolgen ab dem gleichen Anschluss- oder Netzverknüpfungspunkt auf der Niederspannung (Verteilkabine, Trafostation, gemeinsame Muffe, usw.)
  • Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) beträgt mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses
  • Alle Teilnehmenden (Grundeigentümer) müssen mit der Bildung des vZEV einverstanden sein und einen vZEV-Vertrag unterschreiben.
  • Für eine vZEV-Gründung liegt ein positiver Machbarkeitsentscheid der EBL vor
  • Die Messung erfolgt über ein intelligentes Messsystem (Smartmeter) der EBL
In vier Schritten zu Ihrem eigenen vZEV

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Information
Sie informieren sich via unserer vZEV-Matchingplattform über mögliche Teilnehmende oder bereits gegründete vZEV durch Ihre Adresseingabe.
EBL_Icon_registration
Anmeldung
Sie füllen das Anmeldeformular aus. Damit stellen Sie uns alle notwendigen Informationen für die Gründung zur Verfügung.
EBL_Icon_chatbot-ohne-wartezeit
Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen die notwendigen Anmeldeformulare zur Unterzeichnung.
EBL_Icon_Energieberatung_Haus_RGB Kopie
Betrieb
Sie erhalten die Möglichkeit Ein- und Austritte Ihres vZEV zu melden.

 

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Warum lohnt sich ein vZEV?
Anders als beim klassischen ZEV können die vorhandenen Anschlussleitungen zum Verteilnetz und bereits installierte Smart Meter des Verteilnetzbetreibers genutzt werden. Somit wird ein Eigenverbrauch ohne Einbau von privaten Stromzählern ermöglicht und durch den Wegfall des Baus von neuen Leitungen sinken die Investitionskosten

Ihre Vorteile

Gemeinsam Solarstrom nutzen bei räumlich getrennten Gebäuden oder Haushalten 

Stromnutzung wird über virtuelle und physische Messpunkte erfasst.

Sämtliche Messdaten werden durch die EBL der Ansprechperson des vZEV zur Verfügung gestellt.

Keine baulichen Massnahmen notwendig

Interne Abrechnung eines vZEV
Die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) bietet keine Abrechnungsdienstleistung für den internen Verbrauch eines vZEV an. Wir schicken Ihnen nach der Gründung eines vZEV nur noch eine Rechnung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses. Zudem stellen wir Ihnen sämtliche Zählerdaten für die interne Abrechnung zur Verfügung.

FAQ vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

Was ist ein vZEV?
Solarstromproduzenten und Verbraucher/innen können sich nicht nur im eigenen Gebäude, sondern auch im näheren Umkreis zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Dabei können unter gewissen Bedingungen auch Anschlussleitungen der Teilnehmenden und Stromzähler der EBL mitgenutzt werden. Für die interne Energieverteilung fällt kein Netznutzungsentgelt an. 
Was sind die Bedingungen für die Bildung eines vZEV?
Alle Beteiligten müssen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt auf der Niederspannungsebene verfügen (z. B. Verteilkabine, gemeinsame Muffe, usw.). Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage(n) muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen. Die Energieerfassung erfolgt über Smart Meter der EBL. 
Wer kann an einem vZEV teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Produzenten, Verbraucher, ZEV und Speicherbetreiber. Mieter dürfen nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Grundeigentümers teilnehmen.    
Kann eine EEA ohne Eigenverbrauch ebenfalls an einem vZEV teilnehmen?
Ja, die Teilnahme einer solchen Anlage ist möglich. Aufgrund der neuen Kundenbeziehung entfallen jedoch bestehende Einspeisevereinbarungen mit der EBL. Bei einem vZEV gelten somit immer die jeweils aktuellen Rückliefertarife der EBL.
Sind für die Erstellung eines vZEV technische Vorbereitungen nötig?
In einer bestehenden Installation sind grundsätzlich keine Installationsanpassungen nötig, da die bestehenden Zähler der EBL verwendet werden.  
Was passiert, wenn noch kein Smartmeter installiert ist?
Die EBL ersetzt die bestehenden Messungen unentgeltlich mit Smartmeter, sofern eine gültige Anmeldung des vZEV vorliegt 
Kann bei der EBL ein zusätzlicher Zähler für die interne Verrechnung beantragt werden?
Ja, die EBL kann einen solchen Zähler montieren. Es fallen dafür einmalige Montagekosten sowie zusätzliche Messgebühren an.
Wann tritt ein vZEV in Kraft?
Der vZEV-Vertreter muss die Gründung des vZEV mindestens 3 Monate im Voraus über die Matching-Plattform bei der EBL anmelden. Änderungen am vZEV sind ebenfalls innerhalb einer Frist von 3 Monaten über die Plattform zu melden. Die Inbetriebnahme erfolgt jeweils zum ersten Tag eines Monats. 
Wie lange ist die Kündigungsfrist eines vZEV?

Die Kündigungsfrist des vZEV-Vertreters gegenüber der EBL beträgt 3 Monate. 

Wie wird ein vZEV abgerechnet?
Die Abrechnung des Gesamtbezugs und der Gesamteinspeisung erfolgt durch die EBL monatlich an den vZEV-Vertreter. Die interne Weiterverrechnung innerhalb des vZEV liegt in der Verantwortung des vZEV-Vertreters oder eines beauftragten Abrechnungsdienstleisters. 
Wer übernimmt die interne Abrechnung und das Inkasso eines vZEV?
Die EBL stellt einem vZEV die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten der Produktion und des Verbrauchs der einzelnen Teilnehmenden bereit. Die Abrechnung erfolgt durch den vZEV-Betreiber oder einen beauftragten Dienstleister. 
Bietet die EBL auch Dienstleistungen im Bereich vZEV an?
Nein, die EBL bietet keine Abrechnungsdienstleistung für den internen Verbrauch eines vZEV an. Nach der Gründung eines vZEV stellt die EBL lediglich eine Gesamtrechnung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses an den vZEV-Vertreter aus. Zusätzlich werden alle relevanten Zählerdaten zur Verfügung gestellt, damit die interne Abrechnung eigenständig erfolgen kann. 
Gibt es Richtlinien zur Weiterverrechnung der produzierten Energie?

Ja, diese sind in der nationalen Energieverordnung (EnV) Artikel 16b festgehalten und unterscheiden sich je nach Abrechnungsart: 

  • Pauschale: Die Weiterverrechnung darf höchstens 80 % des Betrags beinhalten, der für den Bezug eines Standard-Stromprodukts der EBL ohne Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch anfallen würde. 

  • Effektive Kosten: Die Weiterverrechnung darf nicht höher sein als die Kosten für den Bezug eines Standard-Stromprodukts der EBL aus dem Netz ohne Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch. 

Finde ich bei der EBL Vorlagen für vZEV-Vereinbarungen, interne Verrechnungsbeispiele, usw.?

Nein, die EBL bietet diesbezüglich keine Vorlagen an. Allgemeinde Informationen zur Organisation und Vorlagen finden Sie unter: Lokaler Strom

Wie erfolgt die Datenlieferung für die interne Verrechnung durch die EBL?

Die Übermittlung erfolgt monatlich und standardmässig mittels CSV-Format per Mail. Der Versand kann auch im branchenüblichen S-DAT Format erfolgen.  

Welcher Stromtarif gilt bei einem vZEV?

Der vZEV gilt gegenüber EBL als ein Endkunde. Ohne Wahl eines Stromprodukts durch den vZEV-Vertreter erfolgt die Einstufung in die Grundversorgung. Nach einem Jahr wird der Netzbezug am virtuellen Übergabepunkt geprüft. Bei einem Netzbezug über 100'000 kWh/Jahr ist eine Teilnahme am freien Markt möglich.

Welche Kosten fallen seitens EBL für die Gründung und Betrieb eines vZEV an?

Die Nutzung der Plattform, die Einrichtung des vZEV, die Teilnehmermutationen und Smartmeter-Wechsel sind kostenfrei. Für den laufenden Betrieb wird eine Grundgebühr pro vZEV erhoben. Zusätzlich fallen Messkosten pro physischer Messpunkt (Smartmeter der EBL) an. Diese Messkosten richten sich nach der verwendeten Messeinrichtung und sind in den aktuellen Preisblättern ausgewiesen.

Was passiert, wenn die Stromproduktion höher ist als der Eigenverbrauch des vZEV?

Der Überschuss wird ins Netz der EBL eingespeist und nach der jeweils aktuellen Einspeisevergütung der EBL vergütet.

Kann ich meinen Wärmepumpenzähler ebenfalls in den vZEV einbinden?

Ja, der Zähler kann ebenfalls integriert werden, allerdings entfällt dabei der bestehende N-U Tarif. Ebenfalls ist die Unterbrechungs-Steuerung der Wärmepumpe durch einen Elektroinstallateur zurückzubauen.

Wie werden bei einem vZEV mit mehreren Produzenten die Herkunftsnachweise HKN ausgestellt?

Sämtliche HKN-Beziehungen verbleiben bei den jeweiligen Produzenten. EBL berechnet die Produktionsanteile der Einzelanlagen an der Gesamtproduktion der vZEV und weist diese den einzelnen Produktionsanlagen zu.

Dies gilt nicht für die Verrechnung. Dort werden die HKN-Vergütungen über den virtuellen Hauptmesspunkt verrechnet.

Ich möchte einen vZEV gründen. Wie gehe ich vor?

Über die Matching-Plattform der EBL kann ich selbständig ermitteln, mit welchen Liegenschaften ich ein vZEV gründen kann. Link. Falls sich bei der Auswertung Fragen ergeben, kann die Machbarkeit auch unter evl@ebl.ch angefragt werden. Sind alle Teilnehmenden bekannt, lege ich als vZEV-Vertreter die internen Bedingungen fest und melde die neue Gemeinschaft über die Matching-Plattform bei der EBL an.

 

Haben Sie Fragen zum vZEV?

Kontakt aufnehmen

Mit ein paar Angaben prüfen wir, ob ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) für Sie in Frage kommt. Auf Wunsch nehmen wir gerne mit Ihnen Kontakt auf.