Strom durch gemeinsame Nutzung
Wie funktioniert ein vZEV?
Ein vZEV erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus. Auch weitere Solarstromproduzenten und Verbraucher/innen im näheren Umkreis können sich zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Dabei wird für die interne Energieverteilung kein Netznutzungsentgelt verrechnet.

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Der Solarstrom kann im nahen Umkreis (gleicher Netz-verknüpfungspunkt) mit weiteren Parteien geteilt werden.
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Die beteiligten Zähler sind im Eigentum der EBL.
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Die Strommessung wird durch die EBL virtuell gebildet und an die vZEV-Gemeinschaft verrechnet.
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Die interne Verrechnung des selbst erzeugten Stroms erfolgt durch die vZEV-Gemeinschaft anhand der von EBL gelieferten Messdaten.
- Die Anschlüsse aller Teilnehmenden erfolgen ab dem gleichen Anschluss- oder Netzverknüpfungspunkt auf der Niederspannung (Verteilkabine, Trafostation, gemeinsame Muffe, usw.)
- Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) beträgt mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses
- Alle Teilnehmenden (Grundeigentümer) müssen mit der Bildung des vZEV einverstanden sein und einen vZEV-Vertrag unterschreiben.
- Für eine vZEV-Gründung liegt ein positiver Machbarkeitsentscheid der EBL vor
- Die Messung erfolgt über ein intelligentes Messsystem (Smartmeter) der EBL
Sie informieren sich via unserer vZEV-Matchingplattform über mögliche Teilnehmende oder bereits gegründete vZEV durch Ihre Adresseingabe.
Sie füllen das Anmeldeformular aus. Damit stellen Sie uns alle notwendigen Informationen für die Gründung zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen die notwendigen Anmeldeformulare zur Unterzeichnung.
Sie erhalten die Möglichkeit Ein- und Austritte Ihres vZEV zu melden.
Warum lohnt sich ein vZEV?
Anders als beim klassischen ZEV können die vorhandenen Anschlussleitungen zum Verteilnetz und bereits installierte Smart Meter des Verteilnetzbetreibers genutzt werden. Somit wird ein Eigenverbrauch ohne Einbau von privaten Stromzählern ermöglicht und durch den Wegfall des Baus von neuen Leitungen sinken die Investitionskosten
Ihre Vorteile
Gemeinsam Solarstrom nutzen bei räumlich getrennten Gebäuden oder Haushalten
Stromnutzung wird über virtuelle und physische Messpunkte erfasst.
Sämtliche Messdaten werden durch die EBL der Ansprechperson des vZEV zur Verfügung gestellt.
Keine baulichen Massnahmen notwendig
Interne Abrechnung eines vZEV
Die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) bietet keine Abrechnungsdienstleistung für den internen Verbrauch eines vZEV an. Wir schicken Ihnen nach der Gründung eines vZEV nur noch eine Rechnung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses. Zudem stellen wir Ihnen sämtliche Zählerdaten für die interne Abrechnung zur Verfügung.
Die Kündigungsfrist des vZEV-Vertreters gegenüber der EBL beträgt 3 Monate.
Ja, diese sind in der nationalen Energieverordnung (EnV) Artikel 16b festgehalten und unterscheiden sich je nach Abrechnungsart:
- Pauschale: Die Weiterverrechnung darf höchstens 80 % des Betrags beinhalten, der für den Bezug eines Standard-Stromprodukts der EBL ohne Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch anfallen würde.
- Effektive Kosten: Die Weiterverrechnung darf nicht höher sein als die Kosten für den Bezug eines Standard-Stromprodukts der EBL aus dem Netz ohne Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch.
Nein, die EBL bietet diesbezüglich keine Vorlagen an. Allgemeinde Informationen zur Organisation und Vorlagen finden Sie unter: Lokaler Strom
Die Übermittlung erfolgt monatlich und standardmässig mittels CSV-Format per Mail. Der Versand kann auch im branchenüblichen S-DAT Format erfolgen.
Der vZEV gilt gegenüber EBL als ein Endkunde. Ohne Wahl eines Stromprodukts durch den vZEV-Vertreter erfolgt die Einstufung in die Grundversorgung. Nach einem Jahr wird der Netzbezug am virtuellen Übergabepunkt geprüft. Bei einem Netzbezug über 100'000 kWh/Jahr ist eine Teilnahme am freien Markt möglich.
Die Nutzung der Plattform, die Einrichtung des vZEV, die Teilnehmermutationen und Smartmeter-Wechsel sind kostenfrei. Für den laufenden Betrieb wird eine Grundgebühr pro vZEV erhoben. Zusätzlich fallen Messkosten pro physischer Messpunkt (Smartmeter der EBL) an. Diese Messkosten richten sich nach der verwendeten Messeinrichtung und sind in den aktuellen Preisblättern ausgewiesen.
Der Überschuss wird ins Netz der EBL eingespeist und nach der jeweils aktuellen Einspeisevergütung der EBL vergütet.
Ja, der Zähler kann ebenfalls integriert werden, allerdings entfällt dabei der bestehende N-U Tarif. Ebenfalls ist die Unterbrechungs-Steuerung der Wärmepumpe durch einen Elektroinstallateur zurückzubauen.
Sämtliche HKN-Beziehungen verbleiben bei den jeweiligen Produzenten. EBL berechnet die Produktionsanteile der Einzelanlagen an der Gesamtproduktion der vZEV und weist diese den einzelnen Produktionsanlagen zu.
Dies gilt nicht für die Verrechnung. Dort werden die HKN-Vergütungen über den virtuellen Hauptmesspunkt verrechnet.
Über die Matching-Plattform der EBL kann ich selbständig ermitteln, mit welchen Liegenschaften ich ein vZEV gründen kann. Link. Falls sich bei der Auswertung Fragen ergeben, kann die Machbarkeit auch unter evl@ebl.ch angefragt werden. Sind alle Teilnehmenden bekannt, lege ich als vZEV-Vertreter die internen Bedingungen fest und melde die neue Gemeinschaft über die Matching-Plattform bei der EBL an.