Stromverteilung
Wave
Netznutzung

Speicher mit und ohne Endverbrauch

Speicher mit Endverbrauch


Seit 1. Januar 2026 kann auf Grundlage der revidierten Stromversorgungsverordnung (StromVV) ein Rückerstattungsantrag für ins Netz eingespeiste Energiemengen gestellt werden. Das bedeutet: Wer Strom aus dem öffentlichen Netz in einen Speicher lädt und später wieder in das Netz einspeist, kann einen Teil der bezahlten Netznutzungskosten zurückfordern. Dies umfasst beispielsweise stationäre Batteriespeicher oder bidirektionale Ladestationen (Elektrofahrzeuge).

Speicher ohne Endverbrauch


Das sind Energiespeicher, die Strom aus dem Verteilnetz aufnehmen, um ihn zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt am gleichen Ort wieder ins Netz zurückzugeben. Ein Beispiel dafür sind grosse Batteriespeicher, die zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt werden. Die Energiemenge von Speichern ohne Endverbrauch ist von Netznutzungsgebühren und Abgaben befreit. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rückerstattung Netznutzungsentgelt

  

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Kundinnen und Kunden auf Nieder-, Mittel- und Hochspannungsebene, die einen netzgekoppelten Speicher betreiben. Es muss sich um einen Speicher mit Endverbrauch handeln. Die Entladung ins Netz muss eindeutig messbar und die technischen Einrichtungen müssen konform sein. Je nach Anschlusssituation ist ein zusätzlicher Zähler nötig - beispielsweise im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage. Die Installation der Messeinrichtung sowie zusätzliche Messgeräte gehen zu Lasten des Speicherbetreibers.

So gehen Sie vor:

Ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, prüfen wir gerne. Das Vorgehen gestaltet sich folgendermassen:
  • 1

    Antrag stellen

    Sie können sich mit nachfolgendem Kontaktformular für die Rückerstattung der Netznutzung bei Speicher mit Endverbrauch anmelden.

  • 2
    Technische Prüfung 
    Der Antrag wird durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten geprüft. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung. 
  • 3
    Rückerstattung erhalten 
    Nach erfolgreicher Prüfung wird der Netznutzungsanteil (Arbeitstarif zzgl. Abgaben) für die eingespeiste Energiemenge zurückerstattet. 

Was wird erstattet?

Kostenart  Erstattung
Arbeitstarif Netznutzung  Ja
Systemdienstleistungen Swissgrid   Ja
Stromreserve & Tarifzuschlag (solidarisierte Kosten)  Ja
Netzzuschlag (gesetzliche Förderabgabe) Ja
Leistungs- und Blindenenergiekomponente Nein
Messkosten  Nein

 

 

Die Rückerstattung der obigen Komponenten erfolgt zu einem gewichteten Tarif nach der Anzahl Hoch- und Niedertarifstunden. Konkret bedeutet dies für das Jahr 2026:

Grafik Rückerstattungstarif Netznutzung


Stunden pro Jahr: 8'760 
Stunden Hochtarif pro Jahr: 5'000 
Stunden Niedertarif pro Jahr: 3'760