Speicher mit und ohne Endverbrauch
Speicher mit Endverbrauch
Seit 1. Januar 2026 kann auf Grundlage der revidierten Stromversorgungsverordnung (StromVV) ein Rückerstattungsantrag für ins Netz eingespeiste Energiemengen gestellt werden. Das bedeutet: Wer Strom aus dem öffentlichen Netz in einen Speicher lädt und später wieder in das Netz einspeist, kann einen Teil der bezahlten Netznutzungskosten zurückfordern. Dies umfasst beispielsweise stationäre Batteriespeicher oder bidirektionale Ladestationen (Elektrofahrzeuge).
Speicher ohne Endverbrauch
Das sind Energiespeicher, die Strom aus dem Verteilnetz aufnehmen, um ihn zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt am gleichen Ort wieder ins Netz zurückzugeben. Ein Beispiel dafür sind grosse Batteriespeicher, die zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt werden. Die Energiemenge von Speichern ohne Endverbrauch ist von Netznutzungsgebühren und Abgaben befreit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rückerstattung Netznutzungsentgelt
Wer hat Anspruch?
So gehen Sie vor:
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Antrag stellen
Sie können sich mit nachfolgendem Kontaktformular für die Rückerstattung der Netznutzung bei Speicher mit Endverbrauch anmelden.
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2Technische Prüfung
Der Antrag wird durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten geprüft. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung. -
3Rückerstattung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Netznutzungsanteil (Arbeitstarif zzgl. Abgaben) für die eingespeiste Energiemenge zurückerstattet.
Was wird erstattet?
| Kostenart | Erstattung |
| Arbeitstarif Netznutzung | Ja |
| Systemdienstleistungen Swissgrid | Ja |
| Stromreserve & Tarifzuschlag (solidarisierte Kosten) | Ja |
| Netzzuschlag (gesetzliche Förderabgabe) | Ja |
| Leistungs- und Blindenenergiekomponente | Nein |
| Messkosten | Nein |
Die Rückerstattung der obigen Komponenten erfolgt zu einem gewichteten Tarif nach der Anzahl Hoch- und Niedertarifstunden. Konkret bedeutet dies für das Jahr 2026: