Herkunftsnachweis (HKN)
Wie Herkunftsnachweise zeigen, wo Ihr Strom herkommt.
Die Pronovo AG, die nationale Zertifizierungsstelle für Herkunftsnachweise in der Schweiz, ist für die Ausstellung dieser Zertifikate verantwortlich. Ein Herkunftsnachweis ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und kann unabhängig vom tatsächlich gelieferten Strom als eigenständiges Zertifikat gehandelt werden.
Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise ist es, Transparenz für Stromkundinnen und -kunden zu schaffen. Bei der Stromkennzeichnung werden die ausgestellten HKN entwertet, um den tatsächlichen Strommix gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern offenzulegen. Durch die Nachfrage nach diesen Zertifikaten entsteht ein ökonomischer Wert. Entwertete HKN sind nicht wiederverwendbar, wodurch eine Doppelzählung ausgeschlossen wird.
Damit Herkunftsnachweise ausgestellt werden können, muss Ihre Anlage bei Pronovo registriert sein. Nach erfolgreicher Registrierung unterstützt Sie die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) bei der Vermarktung Ihrer HKN und sorgt dafür, dass Sie den ökologischen Mehrwert Ihrer Stromproduktion bestmöglich nutzen können.
Registrierung Herkunftsnachweise
Registrierung der Anlage
Situation mit Einmalvergütung (EIV):
Wird ein Gesuch für die Förderung Ihrer Anlage gestellt, können Sie sich als Anlagenbetreiber/in auf dem Pronovo Kundenportal registrieren. Infos zu Portal und Photovoltaik-Gesuche finden Sie unter Kundenportal und Förderung.
Situation ohne Einmalvergütung (EIV):
Wird keine Subvention beantragt, kann Ihre Anlage als reine HKN-Anlage erfasst werden. Die Registrierung übernimmt eine beglaubigende Stelle, die Sie über die ESTI-Suchmaske (Typ „Kontrollbewilligung“, PLZ eingeben) finden. Dort sind auch Prozessbeschreibung sowie Auditorenliste verfügbar.
Prüfung der Beglaubigung durch Pronovo
Nach erfolgreicher Beglaubigung wird Ihre Anlage im schweizerischen Herkunftsnachweissystem freigeschaltet.
Übertrag der HKN an die EBL
Vergütung der HKN
FAQ Herkunftsnachweise
Für Anlagen mit einer installierten nominalen DC-Modulleistung ab 100 kW muss die Beglaubigung durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor erfolgen. Wurde das Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine automatische Mailbestätigung von Pronovo, dass Ihre Anlage für den HKN-Handel freigeschalten wurde.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter pronovo.ch.
Nein, Sie müssen Ihre HKN nicht an die EBL übertragen und können selbst entscheiden, an wen Sie diese verkaufen möchten. Voraussetzung ist, dass der Käufer die HKN auch abnimmt. Es besteht gesetzlich keine Pflicht, HKN abzunehmen.
Sobald die EBL die Information über die Freischaltung Ihrer Anlage erhalten hat, wird sie sich in der Regel innerhalb der nächsten Arbeitstage via Mail bei Ihnen melden. Die Hinterlegung der HKN-Vergütung in unseren Systemen ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig:
• Zeitpunkt der Annahme des Dauerauftrages
• Eingangszeitpunkt des Sicherheitsnachweises
• Zeitpunkt der nächsten Abrechnung