Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt. Herkunftsnachweise für Strom stellen sicher, dass der von Endkunden verbrauchte Strom bis zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann. Sie dienen der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung. Sie schaffen somit Transparenz gegenüber den Endverbrauchern.
Wie Herkunftsnachweise zeigen, wo Ihr Strom herkommt
Für jede Kilowattstunde Strom, die Ihre Anlage produziert, werden sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) ausgestellt. Diese Zertifikate bestätigen den Ort, den Zeitpunkt und die Technologie der Produktion – zum Beispiel Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft.
Die Pronovo AG, die nationale Zertifizierungsstelle für Herkunftsnachweise in der Schweiz, ist für die Ausstellung dieser Zertifikate verantwortlich. Ein Herkunftsnachweis ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und kann unabhängig vom tatsächlich gelieferten Strom als eigenständiges Zertifikat gehandelt werden.
Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise ist es, Transparenz für Stromkundinnen und -kunden zu schaffen. Bei der Stromkennzeichnung werden die ausgestellten HKN entwertet, um den tatsächlichen Strommix gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern offenzulegen. Durch die Nachfrage nach diesen Zertifikaten entsteht ein ökonomischer Wert. Entwertete HKN sind nicht wiederverwendbar, wodurch eine Doppelzählung ausgeschlossen wird.
Damit Herkunftsnachweise ausgestellt werden können, muss Ihre Anlage bei Pronovo registriert sein. Nach erfolgreicher Registrierung unterstützt Sie die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) bei der Vermarktung Ihrer HKN und sorgt dafür, dass Sie den ökologischen Mehrwert Ihrer Stromproduktion bestmöglich nutzen können.
Registrierung Herkunftsnachweise
Suchen Sie auf der Seite vom ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) eine unabhängige Fachperson für die Beglaubigung. Suchmaske filtern: «Kontrollbewilligung» unter «Typ» auswählen und Ihre PLZ eingeben. Hier finden Sie die Prozessbeschreibung von Pronovo.
Nach erfolgreicher Beglaubigung wird Ihre Anlage im schweizerischen Herkunftsnachweissystem freigeschaltet.
Die EBL wird Sie nach erfolgreicher Freischaltung per Mail kontaktieren und den automatischen Übertrag via Dauerauftrag veranlassen.
Sobald die EBL im Besitz des Sicherheitsnachweises Ihrer Anlage ist und Sie den Dauerauftrag bestätigt haben, werden wir Ihnen die Abnahme der HKN vergüten.
Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung, Überwachung der Weitergabe, Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energie des Bundes.
Herausgeber der Herkunftsnachweise ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle Pronovo AG – eine Tochterunternehmung der Swissgrid. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE).
Der lokale Netzbetreiber ist verantwortlich für die monatliche, quartalsweise oder jährliche Produktionsmeldung an Pronovo.
Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt nur die Rückspeisevergütung ohne HKN-Vergütung erhalten, liegt das daran, dass der EBL aktuell keine Herkunftsnachweise für Ihre Anlage vorliegen. In diesem Fall müssen Sie zuerst Ihre Anlage bei Pronovo registrieren lassen und den Herkunftsnachweis an die EBL übertragen.
Sie als Anlagenbetreiber:in oder Bevollmächtigte:r der Anlagenbeitreiberin bzw. des Anlagenbetreibers können sich selbstständig auf Pronovo registrieren und geben im Pronovo Kundenportal das Gesuch ein. Der Verteilnetzbetreiber wird dann aufgefordert, im entsprechenden Gesuch die Messpunkte, etc. zu erfassen, damit die beglaubigende Stelle anschliessend die Beglaubigung vornehmen kann. Die beglaubigende Stelle bestimmen Sie als Anlagenbetreibende:r oder Bevollmächtigte:r.
Für Anlagen mit einer installierten nominalen DC-Modulleistung ab 100 kW muss die Beglaubigung durch einen für diesen Fachbereich akkreditierten Auditor erfolgen. Wurde das Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine automatische Mailbestätigung von Pronovo, dass Ihre Anlage für den HKN-Handel freigeschalten wurde.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter pronovo.ch.
Wenn Sie die Abnahme der Herkunftsnachweise vergütet erhalten, sehen Sie auf Ihrer Rechnung die Position Aufschlag Vergütung HKN. Fehlt diese Position und haben Sie keine spezifische vertragliche Vereinbarung mit der EBL, dann werden Ihnen die Herkunftsnachweise nicht vergütet und Sie erhalten lediglich die Rückliefervergütung.
Herkunftsnachweise werden für erneuerbaren Strom (z.B. Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie und Biomasse) und erneuerbare Treib- und Brennstoffe ausgestellt. Jedoch werden auch für konventionelle Kraftwerke und Kernkraftwerke Herkunftsnachweise ausgestellt. Die ausgestellten Nachweise zeigen – im einfachsten Sinn – aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt.
Die Höhe der HKN-Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den Marktpreisen für Herkunftsnachweise. Die EBL fördert jedoch bewusst den Solarausbau im eigenen Verteilnetzgebiet und legt die Höhe der Vergütung über dem langfristigen Marktpreis einmal jährlich für das Folgejahr fest.
Nein, Sie müssen Ihre HKN nicht an die EBL übertragen und können selbst entscheiden, an wen Sie diese verkaufen möchten. Voraussetzung ist, dass der Käufer die HKN auch abnimmt. Es besteht gesetzlich keine Pflicht, HKN abzunehmen.
Sobald die EBL die Information über die Freischaltung Ihrer Anlage erhalten hat, wird sie sich in der Regel innerhalb der nächsten Arbeitstage via Mail bei Ihnen melden. Die Hinterlegung der HKN-Vergütung in unseren Systemen ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig:
• Zeitpunkt der Annahme des Dauerauftrages
• Eingangszeitpunkt des Sicherheitsnachweises
• Zeitpunkt der nächsten Abrechnung
Die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) ist ein Förderinstrument für erneuerbare Energien in der Schweiz. Falls Ihre Anlage durch die KEV gefördert wird, erhalten Sie die Vergütung direkt von Pronovo.
Anlagenbesitzer:innen in einem vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) oder LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) haben weiterhin einen eigenen Pronovo-Zugang für ihre Anlagen. Der Übertrag der HKN erfolgt somit von den Anlagenbesitzenden an die EBL. Vergütet wird dann die überschüssige Energie des gemeinsamen Einspeisemesspunktes gegenüber dem Verteilnetzbetreiber.
Die EBL nimmt nur Herkunftsnachweise für Anlagen im eigenen Verteilnetzgebiet entgegen. Die Vergütung von Anlagen ausserhalb des Netzgebiets bedürfen einer individuellen Prüfung durch die EBL.
Nein, denn Plug-and-Play Photovoltaikanlagen haben eine Gesamtleistung von max. 0.6 kWp. Damit Sie eine HKN-Vergütung bekommen, müssten Sie Ihre Plug-and-Play Solaranlage bei Pronovo registrieren und beglaubigen lassen. Jedoch können Anlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden.
Weitere Informationen zum Herkunftsnachweissystem finden Sie unter pronovo.ch und auf der Website des Bundesamts für Energie.