Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Lokaler Strom ist die Zukunft
Wie funktioniert eine LEG?
Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde vermarktet werden. Dabei können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher innerhalb desselben Gemeindegebiets zusammenschliessen und lokal produzierten Strom direkt vor Ort nutzen. In einer LEG wird alle 15 Minuten berechnet, wie viel des gesamten Stromverbrauchs durch die gemeinsame Solarstromproduktion gedeckt wird. Der erzeugte Strom wird anschliessend entsprechend dem individuellen Verbrauch auf die Teilnehmenden verteilt.
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Der Solarstrom kann auf Gemeindeebene geteilt werden unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes.
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Die Teilnehmenden bleiben eigenständige Kunden der EBL, erhalten jedoch einen Rabatt auf die Netznutzungstarife.
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Mögliche Parteien sind Privatpersonen, bestehende ZEV oder Geschäftskunden.
Voraussetzungen
Die Teilnehmenden müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden. Es unterscheidet sich im Wesentlichen die Rabatthöhe von 40 % bei Teilnahmen innerhalb desselben Trafokreises und 20 % bei verschiedenen Trafokreisen.
Bitte beachten Sie diese Angabe bei der LEG-Gründung:
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Eine Gründung einer LEG fordert mind. 2 Teilnehmende. Einer der beiden Teilnehmer muss zwingend ein Produzent sein.
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Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufweisen.
In vier Schritten zu Ihrer eigenen LEG
Information
Anmeldung
Prüfung
Betrieb
Warum lohnt sich eine LEG?
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Solaranlage nutzen den produzierten Strom in erster Linie selbst und verkaufen überschüssige Energie an die Teilnehmenden der LEG. Personen ohne Solaranlage beziehen zuerst den überschüssigen Strom innerhalb der LEG und in zweiter Priorität den Strom von der EBL.
Die Vorteile der LEGs
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Vernetzte Energiegemeinschaften (Quartiere) über das öffentliche Stromnetz
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Stabiler und vorhersehbarer Strompreis
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Reduziertes Netznutzungsentgelt
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Höhere Vergütung möglich
FAQ Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Teilnehmende mit einem Marktvertrag, welcher nicht mit EBL abgeschlossen wurde, erhalten von EBL eine Rechnung für die Messkosten, das Netznutzungsentgelt und die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen basierend auf der Menge des bezogenen Reststroms.
Der innerhalb der LEG produzierte Strom (LEG-Strom) wird je Viertelstunde jedem Endverbraucher prozentual seines Verbrauchs zugewiesen. Ebenfalls kann jeder Produzent rechnerisch den jeweils prozentualen Anteil seiner Produktion LEG-intern absetzen. Die LEG kann eine andere rechnerische Verteilung des internen Verbrauchs bzw. Produktion vornehmen.
Für den im LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Netztopologie der LEG beträgt der Rabatt 20% (mit Transformation) oder 40% (alle Teilnehmende am gleichen Trafokreis).
Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der EBL geliefert wird, sowie für die Überschussproduktion gelten jeweils aktuellen Strom bzw. Rückliefertarife der EBL.
Die Überschussproduktion wird ebenfalls den jeweils beteiligten Produzenten anteilsmässig zum aktuellen Rückliefertarif vergütet.