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Lokaler Strom ist die Zukunft

Wie funktioniert eine LEG?
Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde vermarktet werden.

Dabei können sich Solarstrom-Produzentinnen, Speicher-Betreiber sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher innerhalb desselben Gemeindegebiets zusammenschliessen und lokal produzierten Strom direkt vor Ort nutzen. In einer LEG wird alle 15 Minuten berechnet, wie viel des gesamten Stromverbrauchs durch die gemeinsame Solarstromproduktion gedeckt wird. Der erzeugte Strom wird anschliessend entsprechend dem individuellen Verbrauch auf die Teilnehmenden verteilt.

 

  • Der Solarstrom kann auf Gemeindeebene geteilt werden unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes.
  • Die Teilnehmenden bleiben eigenständige Kunden der EBL, erhalten jedoch einen Rabatt auf die Netznutzungstarife.
  • Mögliche Parteien sind Privatpersonen, bestehende ZEV oder Geschäftskunden.
Voraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden. Es unterscheidet sich im Wesentlichen die Rabatthöhe von 40 % bei Teilnahmen innerhalb desselben Trafokreises und 20 % bei verschiedenen Trafokreisen.

Bitte beachten Sie diese Angabe bei der LEG-Gründung
  • Eine Gründung einer LEG fordert mind. 2 Teilnehmende. Einer der beiden Teilnehmer muss zwingend ein Produzent sein.
  • Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufweisen.
In vier Schritten zu Ihrer eigenen LEG

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Information
Sie informieren sich via unserer LEG-Matchingplattform über mögliche Teilnehmende oder bereits gegründete LEG durch Ihre Adresseingabe.
EBL_Icon_registration
Anmeldung
Sie füllen das Anmeldeformular aus. Damit stellen Sie uns alle notwendigen Informationen für die Gründung zur Verfügung.
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Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugang zu unserer LEG-Matchingplattform, auf der Sie Ihre LEG verwalten können.
EBL_Icon_Energieberatung_Haus_RGB Kopie
Betrieb
Sie können über die Verwaltungsoberfläche Ein- und Austritte Ihrer LEG selbständig verwalten.

 

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Warum lohnt sich eine LEG?
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Solaranlage nutzen den produzierten Strom in erster Linie selbst und verkaufen überschüssige Energie an die Teilnehmenden der LEG. Personen ohne Solaranlage beziehen zuerst den überschüssigen Strom innerhalb der LEG und in zweiter Priorität den Strom von der EBL. 

Die Vorteile der LEGs

Vernetzte Energiegemeinschaften (Quartiere) über das öffentliche Stromnetz

Stabiler und vorhersehbarer Strompreis

Reduziertes Netznutzungsentgelt

Höhere Vergütung möglich

FAQ Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Was ist eine LEG?
Eine LEG ist eine Gemeinschaft von Endverbrauchern, Erzeugern von erneuerbarer Elektrizität und Speicherbetreibern. Die Mitglieder nutzen und teilen ihren selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinschaft und haben dabei Anspruch auf einen reduzierten Netznutzungstarif. 
Was sind die Bedingungen für die Bildung einer LEG?
Alle Teilnehmer befinden sich innerhalb derselben Gemeinde (Gemeindegrenze massgebend), sind auf derselben Netzebene im Netzgebiet der EBL angeschlossen und müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die Leistung der Erzeugungsanlagen muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher betragen.  
Wer kann an einer LEG teilnehmen?
Mitglieder einer LEG können Endverbraucher, Produzenten oder Speicherbetreiber sein. Auch Mieter können ohne Einverständnis des Grundeigentümers teilnehmen. Jeder Endverbraucher kann nur an einer einzigen LEG teilnehmen. Bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtuelle ZEV (vZEV) können ebenfalls Mitglied einer LEG werden. In diesem Fall wird jedoch für den selbst erzeugten Strom ausschliesslich der Überschussstrom in die Gemeinschaft eingebracht. 
Was passiert, wenn noch kein Smartmeter installiert ist?
Für die Teilnahme an einer LEG ist die Installation eines Smart Meter eine zwingende Voraussetzung. Die EBL ersetzt die bestehenden Messungen unentgeltlich mit Smartmeter, sofern eine gültige Anmeldung der LEG vorliegt 
Was sind die Aufgaben des LEG-Vertreters gegenüber der EBL?
Der LEG-Vertreter muss der EBL die Bildung und Auflösung der Gemeinschaft (3 Monate im Voraus), die Ein- und Austritte der Teilnehmer (1 Monat im Voraus) sowie technische Daten der Erzeugungsanlagen und Speicher mitteilen. 
Wie organisieren sich die Teilnehmer einer LEG untereinander?
Die Teilnehmer müssen schriftlich festhalten, wer die LEG gegen aussen vertritt, wie die Vergütungsansätze für intern erzeugte und verbrauchte Elektrizität geregelt sind, welche Kosten für Verwaltung, Abrechnung und interne Datenbearbeitung anfallen und welche Regeln für Ein- und Austritte in die Gemeinschaft gelten. Allgemeinde Informationen zur Organisation und Vorlagen finden Sie unter: Lokaler Strom 
Welche Aufgaben übernimmt die EBL im Rahmen einer LEG?
Die EBL stellt allen Interessenten die Netzsituation transparent auf der Matching-Plattform zur Verfügung. Sie prüft die technischen Voraussetzungen und schafft die Rahmenbedingungen für den Gründungs- und Wechselprozess. Sie verrechnet den regulatorischen Anteil (Reststrom, Netznutzung, Abgaben, Messkosten usw.) an die Teilnehmer und stellt dem LEG-Vertreter die erforderlichen Daten für die interne Verrechnung bereit (CSV- oder S-DAT-Format). Zudem sorgt die EBL dafür, dass alle Teilnehmenden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. 
Bietet die EBL auch Dienstleistungen im Bereich LEG an?
Nein. Die EBL übernimmt keine Dienstleistungen für die Verrechnung oder den Betrieb einer LEG. Ebenso überwacht sie den Bildungsprozess zwischen den Teilnehmenden nicht aktiv und spricht keine Empfehlungen für mögliche Verrechnungsdienstleister aus. Diese können jedoch einfach über eine Internetrecherche gefunden werden.
Wie sind die Grundversorgung und der Netzzugang in einer LEG organisiert?
Teilnehmer ohne Netzzugang sind automatisch in der Grundversorgung. Teilnehmer mit Netzzugang verbleiben weiterhin im freien Markt und kehren somit mit einer Teilnahme an der LEG nicht in die Grundversorgung zurück. 
Wie sieht die Abrechnung einer LEG aus?

Teilnehmende in der Grundversorgung bleiben weiterhin in einem individuellen Vertragsverhältnis mit der EBL und schulden die aus dem Verteilnetz bezogene Energie, die Messkosten, das Netznutzungsentgelt sowie die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnung des LEG-Vertreters für die Kosten des produzierten Stroms.

Teilnehmende mit einem Marktvertrag, welcher nicht mit EBL abgeschlossen wurde, erhalten von EBL eine Rechnung für die Messkosten, das Netznutzungsentgelt und die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen basierend auf der Menge des bezogenen Reststroms. 

Der innerhalb der LEG produzierte Strom (LEG-Strom) wird je Viertelstunde jedem Endverbraucher prozentual seines Verbrauchs zugewiesenEbenfalls kann jeder Produzent rechnerisch den jeweils prozentualen Anteil seiner Produktion LEG-intern absetzen. Die LEG kann eine andere rechnerische Verteilung des internen Verbrauchs bzw. Produktion vornehmen.  

Für den im LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Netztopologie der LEG beträgt der Rabatt 20% (mit Transformation) oder 40% (alle Teilnehmende am gleichen Trafokreis). 

Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der EBL geliefert wird, sowie für die Überschussproduktion gelten jeweils aktuellen Strom bzw. Rückliefertarife der EBL - Stromtarife | EBL. 

Die Überschussproduktion wird ebenfalls den jeweils beteiligten Produzenten anteilsmässig zum aktuellen Rückliefertarif Stromtarife | EBLvergütet. 


Bleiben in einer LEG spezielle Vereinbarungen von Einspeisevergütung bestehen?
Nein. Anlagen, welche eine Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhalten, können nicht an einer LEG teilnehmen. Ebenfalls entfallen auch bestehende Einspeisevereinbarungen mit der EBL.
Welche Kosten fallen seitens EBL für die Gründung und Betrieb einer LEG an?
Für die Benützung der Plattform, Einrichtung und Betrieb der LEG, Wechsel Smartmeter sowie für die Mutation der Teilnehmer entstehen seitens EBL keine zusätzlichen Kosten.  
Wie werden bei einer LEG mit mehreren Produzenten die Herkunftsnachweise (HKN) ausgestellt?
EBL berechnet die Produktionsanteile der Einzelanlagen an der Gesamtproduktion der LEG sowie den ÜberschussDen Produzenten stehen die HKN aus dem Überschuss aus der LEG anteilig zur Verfügung. 
Ich möchte eine LEG gründen. Wie gehe ich vor?
Zunächst kläre ich, ob ich bereits potenzielle Teilnehmer kenne oder ob ich diese aktiv ansprechen muss. Die Matching-Plattform der EBL unterstützt mich dabei, geeignete Liegenschaften zu finden und den möglichen Abschlag auf das Netznutzungsentgelt für die Gemeinschaft zu berechnen. 
Sind alle Teilnehmenden bekannt, lege ich als LEG-Vertreter die internen Bedingungen fest und melde die neue Gemeinschaft über die Plattform bei der EBL an.
Ich möchte einer LEG beitreten. Wie finde ich eine bestehende Gemeinschaft?
Über die Matching-Plattform der EBL kann ich nach bereits aktiven LEG suchenSofern eine Gemeinschaft bereits aktiv ist und öffentlich bekannt gegeben werden möchte, wird diese über meine Adressangabe für eine Kontaktaufnahme mit dem LEG-Vertreter oder einen möglichen Beitritt angezeigt Bitte beachten Sie: Die EBL begleitet den Bildungsprozess zwischen den Teilnehmenden nicht. 

 

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