Lokaler Strom ist die Zukunft
Wie funktioniert eine LEG?
Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde vermarktet werden.
- Der Solarstrom kann auf Gemeindeebene geteilt werden unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes.
- Die Teilnehmenden bleiben eigenständige Kunden der EBL, erhalten jedoch einen Rabatt auf die Netznutzungstarife.
- Mögliche Parteien sind Privatpersonen, bestehende ZEV oder Geschäftskunden.
Bitte beachten Sie diese Angabe bei der LEG-Gründung
- Eine Gründung einer LEG fordert mind. 2 Teilnehmende. Einer der beiden Teilnehmer muss zwingend ein Produzent sein.
- Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufweisen.
Sie informieren sich via unserer LEG-Matchingplattform über mögliche Teilnehmende oder bereits gegründete LEG durch Ihre Adresseingabe.
Sie füllen das Anmeldeformular aus. Damit stellen Sie uns alle notwendigen Informationen für die Gründung zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugang zu unserer LEG-Matchingplattform, auf der Sie Ihre LEG verwalten können.
Sie können über die Verwaltungsoberfläche Ein- und Austritte Ihrer LEG selbständig verwalten.
Warum lohnt sich eine LEG?
Eigentümerinnen und Eigentümer einer Solaranlage nutzen den produzierten Strom in erster Linie selbst und verkaufen überschüssige Energie an die Teilnehmenden der LEG. Personen ohne Solaranlage beziehen zuerst den überschüssigen Strom innerhalb der LEG und in zweiter Priorität den Strom von der EBL.
Die Vorteile der LEGs
Vernetzte Energiegemeinschaften (Quartiere) über das öffentliche Stromnetz
Stabiler und vorhersehbarer Strompreis
Reduziertes Netznutzungsentgelt
Höhere Vergütung möglich
Teilnehmende in der Grundversorgung bleiben weiterhin in einem individuellen Vertragsverhältnis mit der EBL und schulden die aus dem Verteilnetz bezogene Energie, die Messkosten, das Netznutzungsentgelt sowie die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnung des LEG-Vertreters für die Kosten des produzierten Stroms.
Teilnehmende mit einem Marktvertrag, welcher nicht mit EBL abgeschlossen wurde, erhalten von EBL eine Rechnung für die Messkosten, das Netznutzungsentgelt und die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen basierend auf der Menge des bezogenen Reststroms.
Der innerhalb der LEG produzierte Strom (LEG-Strom) wird je Viertelstunde jedem Endverbraucher prozentual seines Verbrauchs zugewiesen. Ebenfalls kann jeder Produzent rechnerisch den jeweils prozentualen Anteil seiner Produktion LEG-intern absetzen. Die LEG kann eine andere rechnerische Verteilung des internen Verbrauchs bzw. Produktion vornehmen.
Für den im LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Netztopologie der LEG beträgt der Rabatt 20% (mit Transformation) oder 40% (alle Teilnehmende am gleichen Trafokreis).
Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der EBL geliefert wird, sowie für die Überschussproduktion gelten jeweils aktuellen Strom bzw. Rückliefertarife der EBL - Stromtarife | EBL.
Die Überschussproduktion wird ebenfalls den jeweils beteiligten Produzenten anteilsmässig zum aktuellen Rückliefertarif Stromtarife | EBLvergütet.
Sind alle Teilnehmenden bekannt, lege ich als LEG-Vertreter die internen Bedingungen fest und melde die neue Gemeinschaft über die Plattform bei der EBL an.