Rechnungen und Zahlungen
Wann erhalten Sie Rechnungen?
EBL Strom- und Wärmekunden
In der Regel stellen wir vier Rechnungen pro Jahr: Drei Akontorechnungen sowie eine Jahresrechnung, welche auf Basis des jährlich abgelesenen Zählerstandes erstellt wird.
Ein Beispiel:
Einmal jährlich erhalten Sie eine Abrechnung für das gesamte Jahr. Die einbezahlten Akontorechnungsbeträge werden auf der Jahresrechnung in Abzug gebracht. Der Zeitpunkt der Jahresrechnung ist abhängig von der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Da die Ablesung wie beschrieben einmal im Jahr erfolgt, bitten wir unsere Kunden, bei welchen sich der Strom- oder Wäremverbrauch in Laufe des Jahres stark verändert, um eine Rückmeldung. Sprich entweder wenn sich z. B. der Strombezug stark reduziert (Bsp. Installation einer PV-Anlage etc.) oder stark erhöht (Bsp. Einbau eines Wirlpools etc.). So können grössere Nach- oder Rückzahlungen bei der definitiven Rechnungstellung im Folgejahr verhindert werden.
Rechnungserklärung
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Detail-Seite
Grundpreis: Beim Grundpreis handelt es sich um eine monatliche Grundgebühr, die fixe Kosten deckt, welche unabhängig vom Volumen (Kilowattstunde) des Strombezugs oder der Stromeinspeisung anfallen, wie zum Beispiel die Datenverwaltung, -aufbereitung und -verarbeitung.
Arbeitspreis: Mit dem Arbeitspreis bezahlen Sie die tatsächlich verbrauchte Energie respektive Netznutzung pro Kilowattstunde innerhalb der Rechnungsperiode.
Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Produkte ist im aktuellen Preisblatt der EBL ersichtlich.
Systemdienstleistungen an Swissgrid (SDL): Abgabe für die Betriebsführung des Schweizer Übertragungsnetzes «Swissgrid» (z.B. Bereitstellung von Energie bei Kraftwerksausfällen und Schwankungen im Energieverbrauch).
Total Abgaben: Die von der EBL in Rechnung gestellten Abgaben werden basierend auf einer gesetzlichen Grundlage erhoben. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Netzzuschlag:
Gesetzlich festgelegter Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Finanzierung energiepolitischer Massnahmen des Bundes.
Abgabe für Leistungen an das Gemeinwesen (KAL): Wird für Leistungen an die Gemeinden und den Kanton erhoben (Konzessionsabgabe für die Benutzung des öffentlichen Grundes).
Grundpreis: Beim Grundpreis handelt es sich um eine monatliche Grundgebühr, die fixe Kosten deckt, welche unabhängig vom Volumen (Kilowattstunde) des Strombezugs oder der Stromeinspeisung anfallen, wie zum Beispiel die Datenverwaltung, -aufbereitung und -verarbeitung.
Arbeitspreis: Mit dem Arbeitspreis bezahlen Sie die tatsächlich verbrauchte Energie respektive Netznutzung pro Kilowattstunde innerhalb der Rechnungsperiode.
Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Produkte ist im aktuellen Preisblatt der EBL ersichtlich.
Systemdienstleistungen an Swissgrid (SDL): Abgabe für die Betriebsführung des Schweizer Übertragungsnetzes «Swissgrid» (z.B. Bereitstellung von Energie bei Kraftwerksausfällen und Schwankungen im Energieverbrauch).
Total Abgaben: Die von der EBL in Rechnung gestellten Abgaben werden basierend auf einer gesetzlichen Grundlage erhoben. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Netzzuschlag:
Gesetzlich festgelegter Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Finanzierung energiepolitischer Massnahmen des Bundes.
Abgabe für Leistungen an das Gemeinwesen (KAL): Wird für Leistungen an die Gemeinden und den Kanton erhoben (Konzessionsabgabe für die Benutzung des öffentlichen Grundes).
Info-Seite
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen?
Bei einer Zahlung am Postschalter verrechnet Ihnen die EBL auf der nächsten Rechnung die durch die Postfinance gestellte Schalterzahlungstaxe weiter. Um dies zu vermeiden und Ihnen den Zahlungsverkehr zu vereinfachen bietet Ihnen die EBL verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Nebst der guten alten Rechnung per Briefpost empfiehlt die EBL Ihnen auch den Rechnungsversand per E-Mail.
Preislisten zu unseren Stromprodukten
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Für Störungsmeldungen sind wir jederzeit über die Gratisnummer 0800 325 000 erreichbar.
Unser Kundenservice erreichen Sie über die Gratisnummer 0800 325 000
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Aufgrund der Industrienacht Region Liestal bleibt unser Empfang am Freitag, 18. September 2026 ganztägig geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.